Worum geht es hier?

Hier findest du etwas, dass es bei keinem anderen Autorenprogramm gibt: Ein Forum, das Theorie (Schreibhandwerk) mit Praxis (so mache ich das im Programm) verbindet.

Wie du siehst, gibt es ein paar Kategoriern.

  • Der allgemeine Austausch ist das Café, in wir beisammensitzen und uns austauschen, was wir gern tun, besser machen können und überhaupt. Wenn du neu zur Tür hereinkommst, wäre es schön, wenn du ein bisschen von dir erzählst.
  • Testlesen ist die Drehscheibe für Autoren, die andere Autoren suchen, die ihre Werke testlesen, bzw. die Werke anderer Autoren testlesen möchten. Testlesen bedeutet das Lesen eines gesamten Werks mit anschließendem Feddback.
  • Die Geschichtenwerkstatt ist ein geschützter Bereich (nur Mitglieder dieser Gruppe sehen die Texte und deren Kommentare), wo Autoren Textteile anderer Autoren kommentieren. Diese Teile sollten nicht größer als 7 Normseiten sein. Nur so ist gewährleistet, dass man genug Zeit findet, sich intensiv mit dem Text zu beschäftigen. Um Zugang zur Geschichtenwerkstatt zu bekommen, bitte eine Mail an Patchwork schicken.
  • Patchwork in der Praxis – Genrespezifisches, Abläufe, Erfahrungen, Fragen & Antworten ist der Bereich, wo es um den Austausch bezüglich
    1. Patchworkwissen vertiefen. Wie nutzt man wofür welche Features
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    4. Diskussionen zu Patchwork-Videos – Vertiefung, Missverständliches klären, hinterfragen
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Über die privaten Nachrichten (hier gleich darunter) könnt ihr euch untereinander austauschen, wenn es z.B. ums Testlesen, Telefonnummern- und Mailadressenaustausch geht. Bitte nicht für Patchwork-Support verwenden, sondern lediglich zum Austausch untereinander.

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Martin

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Urheberrecht - Übersetzung

12

Hallo liebe Freunde der historischen Romane.

Ich hätte mal wieder eine Frage: Mein historischer Roman spielt im 16. Jahrhundert in Frankreich. U.A. tritt dort eine reale Person auf (Dichter), welcher einen Teil seines Gedichtes vorträgt. Ich würde gerne eine Strophe daraus zitieren - und natürlich auch eine deutsche Übersetzung dazu. Der Lyriker ist bekannt und wird auch mit seinem echten Namen erwähnt, nicht aber der Übersetzter. Ich habe zwar bei meiner Recherche ein Büchlein gefunden, welches den französischen Text und eine deutsche Übersetzung enthält, leider nicht aber dessen Namen. (Die Übersetzung stammt wohl aus den 1960-er Jahren)

Nun meine Frage: Ist  nur der Originaltext geschützt (der Dichter ist seit 500 Jahren tot, also kein Problem) oder ist auch die Übersetzung geschützt.

Bemerken möchte ich noch, dass es bei solchen Übersetzungen oft mehrere von verschiedenen Personen gibt, und diese doch deutlich unterschiedlich sind, also wohl eine eigene künstlerische Schöpfung darstellen können.

Was meint ihr dazu?

Die Übersetzung hat ein eigenes Urheberrecht.

Ohne die Zustimmung des Übersetzers darfst du die Strophe nicht legal in einem Roman zitieren.

Danke jo-henslin,

habe ich fast befürchtet. Also weiter recherchieren, ob ich den Übersetzter finde, oder notfalls selbst übersetzen (Google kann das) und dann selbst anpassen.

Hallo Alfred.

notfalls selbst übersetzen (Google kann das) und dann selbst anpassen.

Ich empfehle dir hier https://www.deepl.com/translator der ist um einiges besser in der Übersetzung als Google.

 

Lieben Gruß Yvonne

Hallo Yvonne,

danke für den Link, doch jetzt habe ich ein weiteres Problem. Ich habe eine Strophe des Gedichts über den Google (sorry) laufen zu lassen und zu meiner Überraschung kam nahezu das gleiche Ergebnis heraus, wie ich es bei dem professionellen Übersetzter gelesen habe. Mit ein bisschen Nacharbeit, wäre ich selber sehr sehr nahe an dessen Ergebnis gekommen.

Insofern wird es für mich sehr schwer, zu beweisen, dass ich nicht die Originalübersetzung verwendet habe, auf der anderen Seite wird es aber für den Urheber ähnlich schwer, zu behaupte, ich hätte sein Recht verletzt.

Ich denke, ich werde die entsprechende Maßnahme dokumentieren und dann (sobald mein Roman fertig ist) mit der Agentur besprechen (sofern ich eine Abnahme finde!)

Hallo Alfred,

ich würde das jetzt nicht so dramatisch sehen. Vor allem jetzt, wo alle Anwälte und Gerichte ohnehin mit anderem bis unter die Haarwurzeln beschäftigt sind, wird keiner aus Langeweile so ein paar Strophen anmahnen wollen.

Abgesehen davon, dass man sich von der allgemeinen und der Rechteverletzangst im Speziellen nicht kirre machen sollte. Ich persönlich würde jedenfalls nicht zögern.

Viele Grüße
Martin

Guten Tag alle zusammen,
Vor einigen Tagen machte mich im Forum ein Post neugierig auf ein englischsprachiges Fachbuch, es befasst sich mit der Romanstrucktur. Leider gibt es davon nur die original englischsprachige Ausgabe. Nunmehr habe ich davon ein E-Book gekauft und mithilfe meines "Freund und Helfers" Deepl übersetzt. Habe auch meine Wortideen eingebracht, bei denen ich denke; es ist so verständlicher. Manche vorgeschlagenen Wörter empfand ich nicht treffend (oder feinfühlig) genug. Weiter oben entdeckte ich das Zitat:

... Übersetzung hat ein eigenes Urheberrecht.

Darf ich; von einem Fremdgeschieben Buch, meinen davon angefertigten ins deutsche übersetzten Text anderen Menschen für gratis online bereitstellen – ohne rechtlich belangt zu werden?
Warum Frage ich: Nun, falls von euch einer meine Übersetzung lesen möchte, würde ich sie gern mit euch Gratis teilen (Teilen ohne das ihr dafür mir eine Gegenleistung jedweder Art geben müsst/sollt/braucht). Mir geht es nur darum, das diese Buch auch für nicht Englisch sprechende Menschen lesbar ist.

Bis denne

Hallo Admelo,

das darfst du sicher nicht. Ein ganzes Buch ist schon etwas heftig, davon würde ich Abstand nehmen. Um das zu dürfen, muss man Lizenznehmer der Auslandsrechte eines Buches sein. Das ist ja das, woran sich viele Verlage in heutiger Zeit ihren Unterhalt großteils verdienen: Lizenzen angloamerikanischer Literatur. Deshalb nehmen sie ja kaum deutschsprachige Autoren ...

Liebe Grüße
Martin

Schönen Nachmittag,

das darfst du sicher nicht.

Dann mache ich es lieber nicht.

 

Bis denne

@admelo

Du könntest allerdings Passagen aus dem Buch, die dir besonders gefallen haben, oder wo du meinst, das wäre teilenswert, mit deinen eigenen Worten wiedergeben und auf das Buch verweisen. Ich glaube, das dürfte rechtens sein.

Das ist ja das, woran sich viele Verlage in heutiger Zeit ihren Unterhalt großteils verdienen: Lizenzen angloamerikanischer Literatur. Deshalb nehmen sie ja kaum deutschsprachige Autoren ...

Würde im Umkehrschluss bedeuten, ich müsste mein Werk ins Amerikanische übersetzen, dort Publizieren, damit ich auf dem deutschen Markt eine Chance habe?

Was für ne verrückte Welt.

 

Lieben Gruß Yvonne

12

 

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